Zum Inhalt springen

Stand 12.02.2026

Übersicht des Förderprogramms "Emissionsarme Mobilität" über PROGRES.NRW – 2026

Die förderpolitischen Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Energie und Klimaschutz sind im Programm progres.nrw („Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“) gebündelt.

Ziel des Programms ist es, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu unterstützen und gleichzeitig die Lebensqualität in Städten

Förderübersicht für Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige Kommunale Betriebe

  • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 90.000 €

  • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 70.000 €

  • kleiner 50 Kilowatt (kW): Neu: 2.500 € je Ladepunkt (2025: 1.500 € je LP)

für Beschäftigte:​

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt

für Garage- und Stellplatzkomplexe: ​

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €

Nutzfahrzeuge der Klasse N1:​

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 €

Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16:

  • 50 % der Investitionsmehrkosten, max. 200.000 € je Fahrzeug

Fahrzeuge der Klasse M1:​

  • pauschal 5.000 Euro je Fahrzeug (nur „Minis“ / „Kleinwagen“)

Wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe und Kommunen im wirtschaftlichen Bereich​

Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1, sowie Ladeinfrastruktur:​

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 € ​

Bezug zu den Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeugen:​

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 €​

für Beschäftigte:

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt​

Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW) für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge (öffentliche Zugänglichkeit möglich):​​

  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 € je Ladepunkt bei großen Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben​​

im Bereich Carsharing (nur juristische Personen): ​​

  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € je Ladepunkt bei großen Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben​​

für ambulante soziale Dienste:​​

  • pauschal 1.500 Euro je Ladepunkt (bis 22 kW)​​
  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt​

für Garage- und Stellplatzkomplexe: ​

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €

Fahrzeuge der Klasse M1:​

  • pauschal 5.000 Euro je Fahrzeug (nur Segmente „Minis“ / „Kleinwagen“)

Unser Mobiltätsexperte

Ansprechpartner