Stand 17.02.2026
Die förderpolitischen Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Energie und Klimaschutz sind im Programm progres.nrw („Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“) gebündelt.
Ziel des Programms ist es, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu unterstützen und gleichzeitig die Lebensqualität in Städten
Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1, sowie Ladeinfrastruktur:
Bezug zu den Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeugen:
Nutzfahrzeuge der Klasse N1:
Fahrzeuge der Klasse M1:
Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1, sowie Ladeinfrastruktur:
Bezug zu den Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeugen:
an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:
Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen:
für Beschäftigte:
Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW) für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge (öffentliche Zugänglichkeit möglich):
für ambulante soziale Dienste:
20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt
für Garage- und Stellplatzkomplexe:
Fahrzeuge der Klasse M1:
Alle Angaben ohne Gewähr, es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie.

