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Stand 17.02.2026

Übersicht des Förderprogramms "Emissionsarme Mobilität" über PROGRES.NRW – 2026

Die förderpolitischen Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Energie und Klimaschutz sind im Programm progres.nrw („Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“) gebündelt.

Ziel des Programms ist es, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu unterstützen und gleichzeitig die Lebensqualität in Städten

Förderübersicht PROGRES.NRW 2026

Förderübersicht für Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige Kommunale Betriebe

Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1, sowie Ladeinfrastruktur:

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €

Bezug zu den Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeugen:

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €

  • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 70.000 €

Nutzfahrzeuge der Klasse N1:​

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 €

Fahrzeuge der Klasse M1:​

  • pauschal 3.000 Euro je Fahrzeug (nur „Minis“ / „Kleinwagen“)

Wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe und Kommunen im wirtschaftlichen Bereich​

Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1, sowie Ladeinfrastruktur:​

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 € ​

Bezug zu den Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeugen:​

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 €​

an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:

  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt
  • bei großen Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen:

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 €

für Beschäftigte:

  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt
  • bei großen Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW) für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge (öffentliche Zugänglichkeit möglich):

  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 € je Ladepunkt
  • bei großen Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

für ambulante soziale Dienste:

  • pauschal 1.500 Euro je Ladepunkt

20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt

für Garage- und Stellplatzkomplexe: ​

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000€

Fahrzeuge der Klasse M1:​

  • pauschal 3.000 Euro je Fahrzeug (nur Segmente „Minis“ / „Kleinwagen“)

Bemerkungen

  • * Die Förderung erfolgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung
  • ** Die Förderung für das Leasing beziehungsweise die Langzeitmiete von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasing- bzw. Mietvertrag festgelegten Anzahlung. Beträgt die Haltedauer oder die Dauer des Vertrages weniger als fünf Jahre verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.

Alle Angaben ohne Gewähr, es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie.

Direktlink zu den Förderprogrammen

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